AGB VON CCK PRINT MEDIA GMBH

1.     Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen uns und unseren Kunden begründeten Rechtsverhältnisse dar.
    2. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des §§ 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlich Sondervermögen.
    3. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese sind unter „www.cck-print-media.de“ in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abrufbar.
    4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.


2.     Vertragsabschluss

    1. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen durch Annahme des Angebots, Zusendung einer Auftragsbestätigung oder dadurch annehmen, dass wir für den Kunden innerhalb dieser Frist mit der Bearbeitung des Auftrags beginnen.
    2. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns an allen im Rahmen der Angebotserstellung dem Kunden etwaig ausgehändigten Unterlagen, insbesondere Fotografien, Textgestaltungen, Zeichnungen und Kalkulationen, unser Eigentums- und Urheberrecht ausdrücklich vor. Unsere Angebotsunterlagen dürfen Dritten ohne unsere vorherige ausdrückliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht und nicht anderweitig genutzt werden.


3.     Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Nettopreise. Sie erhöhen sich um die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer.Die Preise sind ohne Abzug innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
    2. Für die monatlich zu zahlende Vergütung im Rahmen einer befristeten Nutzungsüberlassung hat der Kunde einen Dauerauftrag zugunsten unseres Kontos IBAN: DE12 2305 1030 0015 0760 03 einzurichten. Die monatliche Vergütung ist jeweils zum Ersten eines laufenden Monats zahlbar.
    3. Erhalten wir vor dem Versand unserer Auftragsbestätigung bzw. vor Vertragsschluss Kenntnis von für die Vertragsdurchführung unzureichenden Vermögensverhältnissen des Kunden, behalten wir uns die Leistung nur gegen Vorauskasse (Sofortzahlung vor Leistungserbringung) vor. Schecks gelten erst mit vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung, wobei wir uns deren Annahme ausdrücklich vorbehalten.
    4. Bei Zahlungsverzug (bei monatlich vereinbarter Zahlungsweise in Höhe mindestens zweier Monatsraten) oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit des Kunden nach Versand unserer Auftragsbestätigung bzw. nach Vertragsschluss werden alle bereits bestehenden Forderungen gegen den Kunden sofort in einer Summe fällig (bei monatlicher Zahlungsweise also die noch offene Restsumme aus der Laufzeit). In diesem Fall behalten wir uns zudem vor, eingehende Zahlungen auf die älteste Forderung gemäß § 367 BGB zu verrechnen, zunächst auf die dortigen Kosten und die Zinsen und sodann auf die Hauptforderung. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen, auch abweichend von einer bereits versandten Auftragsbestätigung, nur gegen Vorauskasse auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, diese Folgen durch Sicherheitsleistung abzuwenden.
    5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig gegen uns festgestellten Forderungen zu. Zur Ausführung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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4.   Leistungen von cck

      1. Unsere Leistungsfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Sie beginnen erst zu laufen, wenn vom Kunden zu liefernde Unterlagen, Freigaben und/oder Anzahlungen vollständig geleistet wurden. Können wir einen Leistungstermin aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten (z.B. in Fällen höherer Gewalt, Pandemie, behördlicher Maßnahmen, unverschuldeter Ereignisse wie Streik, Aussperrung, fehlender oder unzureichender Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten o.ä.), werden wir den Kunden unverzüglich informieren und einen nach den Umständen angemessenen neuen Leistungstermin bestimmen. Der Kunde kann uns 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Leistungstermins unter Setzung einer angemessenen Frist in Schriftform zur Leistung auffordern. Mit Ablauf der gesetzten Nachfrist garten wir in Leistungsverzug. Die in S. 3 bezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während einer vom Kunden gesetzten Nachfrist oder eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
      2. Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits für jede vollendete Woche des Verzuges auf 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens auf 5 % des Preises (ohne Mehrwertsteuer) für den Teil der Leistung, hinsichtlich derer Verzug besteht. Ferner steht dem Kunden nach Ablauf der gesetzten Frist das Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Im Falle eines Rücktritts werden dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen rückerstattet. Schadensersatz statt der Leistung kann der Kunde bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits nicht verlangen.
      3. Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.
      4. Wir haben unsere Leistung vollständig erbracht, wenn wir dem Kunden die gepackte Webseiten-Datei einschließlich Installer-Datei übergeben (bei unbefristeter Nutzung) bzw. auf unserem Testserver online zur Verfügung stellen (bei unbefristeter Nutzung mit monatlicher Zahlungsweise) und den Kunden hierüber unterrichtet haben.

5.   Mitwirkungspflichten des Kunden und Abnahme

    1. Der Kunde hat uns spätestens mit Vertragsschluss einen Projektbeauftragten zu benennen, der hinsichtlich sämtlicher Entscheidungen und Mitwirkungshandlungen des Kunden berechtigt und verpflichtet ist, diese herbeizuführen.
    2. Der Kunde hat uns zum Zwecke der Übermittlung der Daten an einen etwaigen Provider und zu Testzwecken zu Beginn des Vertrags alle notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen.
    3. Vom Kunden zu erstellende Dateien werden von diesem in folgenden Formaten digital zur Verfügung gestellt:
      Texte: PDF oder Word Dokument
      Bilddokumente und Grafiken: jpg, tif, eps, png 24
    4. Die inhaltliche und rechtliche Überprüfung der vom Kunden bereitzustellenden Dateien gemäß des vorstehenden Buchstaben c. obliegt dem Kunden. Der Kunde garantiert uns, dass er an den von ihm zur Verfügung gestellten Dateien über sämtliche Bearbeitungs-, Nutzungs-, Verwertungs- oder sonstigen Rechte verfügt, die zur Erbringung unserer Leistungen erforderlich sind.
    5. Vereinbarte Fristen für die vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind für den Kunden verbindlich. Dieses gilt insbesondere für mit uns vereinbarte Fototermine. Hält der Kunde einen mit uns vereinbarten Fototermin nicht ein, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Tagessatzes von Euro 1.850,00. Ein neuer Fototermin wird in diesem Fall erst dann vereinbart, wenn die Vertragsstrafe vollständig ausgeglichen ist. Damit verbundene Leistungsverzögerungen gehen zulasten des Kunden.
    6. Soweit wir die Leistung an einem Ort des Kunden zu erbringen haben, schafft dieser die erforderlichen Voraussetzungen, damit wir den Zugang zum Leistungsgegenstand bekommen. Der Kunde unterstützt uns zur Leistungserbringung. Insbesondere stellt er für die Dauer der Leistungserbringung entsprechend qualifiziertes Personal zur Klärung fachlicher und organisatorischer Fragen sowie zur Unterstützung zur Verfügung.
    7. Sobald wir die von uns zu erbringende Leistung/Teilleistung vollständig erbracht haben, stellen wir das Leistungsergebnis dem Kunden zur Abnahme/Teilabnahme vor. Der Kunde hat das Leistungsergebnis innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen vollständig zu prüfen und uns gegenüber entweder schriftlich die Abnahme/Teilabnahme zu erklären oder schriftlich festgestellte Mängel mitzuteilen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme/Teilabnahme nicht verweigert werden. Erfolgt innerhalb dieser Abnahmefrist keine Äußerung durch den Kunden, gilt das Leistungsergebnis als abgenommen/teilabgenommen. Hat der Kunde uns eine schriftliche Mängelliste übergeben, beseitigen wir die in dieser Mängelliste zu Recht aufgeführten Fehler. Im Anschluss stellen wir das Leistungsergebnis erneut zur Abnahme/Teilabnahme entsprechend der vorstehenden S. 1 – 5 vor.


    6.      Eigentumsrechte

    An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte übertragen, nicht jedoch Eigentumsrechte. Etwaig überlassene Original sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt an uns zurückzugeben.


    7.      Gewährleistung

      1. Wir werden uns bemühen, gestalterische Vorgaben und Vorstellungen des Kunden im Rahmen des Verkehrsüblichen zu berücksichtigen. Bei der Auftragsdurchführung besteht aber grundsätzlich Gestaltungsfreiheit, sofern nicht – ganz oder teilweise – abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Hinsichtlich der künstlerischen freien Gestaltung sind Mängeleinreden somit ausgeschlossen. Mit vereinbarten Änderungswünschen des Kunden verbundenen Mehrkosten hat dieser zusätzlich zu vergüten.
      2. Hinsichtlich Art, Umfang und Beschaffenheit des herbeizuführenden Leistungsergebnisses sind ausschließlich die in dem geschlossenen Vertrag/der Auftragsbestätigung gemachten Angaben maßgeblich. Anderweitige öffentliche Äußerungen von uns sind für die Herbeiführung des Leistungsergebnisses unbeachtlich.
      3. Der Kunde wird uns auftretende Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen schriftlich mitteilen.
      4. Für von uns anerkannte Mängel leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Unser gesetzliches Verweigerungsrecht bleibt unberührt.
      5. Schlagen insgesamt 3 Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen fehl, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung erheblich ist, oder die Minderung der Vergütung verlangen oder den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Mitteilungsobliegenheit gemäß des vorstehenden Buchstaben c. bleibt für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung bestehen.
      6. ein Neubeginn der Verjährung für das Werk ist mit der Durchführung einer Mängelgewährleistung Maßnahmen nicht verbunden.
      7. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Kunde nach Arbeiten, Änderungen oder Ergänzungen vornimmt oder vornehmen lässt, ohne uns zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben oder unsere schriftliche Genehmigung eingeholt zu haben.


    8.      Haftung

      1. Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften jedoch auch bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
      2. der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
      3. Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
      4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses auch für die Haftung von unseren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern sonstigen Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer).
      5. Wir haften nicht für die Funktionsfähigkeit von Datennetzen, Servern oder Datenleitungen zu unserem Rechenzentrum und die ständige Verfügbarkeit unseres Testservers.


    9.      Urheberrechte

        1. Jeder uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
        2. Alle unsere Konzepte, Entwürfe und Internetseiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz UrhG). Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG.
        3. Die dem den Kunden gewährten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag. Sie hängen hinsichtlich der zeitlichen Bestimmung davon ab, ob dem Kunden ein unbefristetes oder ein befristetes Nutzungsrecht mit entsprechend vereinbarter Laufzeit gewährt wird
        4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden in dem vereinbarten Umfang auf diesen über. Bei vereinbarter monatlicher Zahlung gehen die Nutzungsrechte entsprechend nur für den Zeitraum auf den Kunden über, die dieser jeweils vollständig zahlt.
        5. Bei Nichteinhaltung der (monatlich vereinbarten) Vergütungszahlung haben wir das Recht, die geleistete Webseite so lange offline zu stellen, bis vollständige Zahlung durch den Kunden (bei monatlich vereinbarter Vergütungszahlung bis einschließlich des laufenden Monats) erfolgt.
        6. Landesrecht, auf der Eingangsseite der Webseite als Urheber genannt zu werden und zu diesem Zweck für Benutzer der Webseite gutlesbar unseren Urhebervermerk Form eines auf unsere Webseite führenden Links anzubringen der Kunde verpflichtet sich, diesen Hinweis die dazugehörige Verlinkung nicht zu entfernen oder zu beeinträchtigen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 300,00 für jeden angefangenen Kalendermonat.


    10.   Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

      1. Die vorstehenden Regelungen geben die getroffenen Vereinbarungen vollständig wieder. Nebenabreden gibt es nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
      2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrages tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt. Beide Parteien verpflichten sich, die insoweit erforderlichen Willenserklärungen abzugeben.Erfüllungsort für alle Vertragspflichten ist Rethwisch.
      3. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Lübeck. Sollte ein Rechtsstreit in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen, wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts Lübeck vereinbart.
      4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

    Rethwisch, September 2021